Die Brücke wird als reine Fussgängerbrücke konzipiert, dimensioniert und konstruiert werden. Zur Sicherheit der Benutzer wird ein Maschendrahtzaun als Schutzgeländer angebracht.
Eine Hängebrücke dient zur Überquerung von Flüssen, Gräben und Schluchten. Hängebrücken sind nur beschränkt verwendbar. Die Tragfähigkeit solcher Konstruktionen ist im wesentlichen von ihrer Spannweite, Stärke und vom Durchhang abhängig. Die Spannweite der Hängebrücke über die Massa beträgt 123.8 m, der Durchhang ca. 8 m und die Breite 0.9 m.
Die Hängebrücke besteht aus mindestens 2 Tragseilen ,welche über den Graben verlegt, verankert und gespannt werden. Die Tragseile werden mit Betonfundamenten und Fels- bzw. Bodenankern rückverankert. An den Tragseilen werden mittels Drahtseilen im Abstand von 2.0 m Stahlträger aufgehängt. Die Lauffläche der Brücke besteht aus einem speziellen Gitterrost. Zur Sicherung werden seitlich ein Maschendrahtzaun von 1.2 m Höhe montiert.
Die Brückenart wurde so gewählt, dass später auch dementsprechend wenig Wartungsarbeiten anfallen.
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